Markt- und Verkehrswertermittlung
Wir ermitteln den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB. Damit erhalten Sie von uns den objektiven Wert des bebauten oder unbebauten Grundstücks, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die Ermittlung ist sowohl zum aktuellen Datum als auch zu Stichtagen in der Vergangenheit möglich.
Sie haben hier die Auswahl zwischen einem Vollgutachten als auch einem Kurzgutachten bzw. einer Marktwertindikation.
Ganzheitlicher Immobiliensachverstand