Offene Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf mögliche Fragen

FAQ

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Welche Services bietet ihr an?

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Wir bieten eine Vielzahl von Lösungen an, die im Bereich der Immobilienbewertung notwendig sind. Weitere Informationen zu unserem Service finden Sie unter unseren Leistungen.


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Wie fange ich an?

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Der Einstieg ist einfach. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Anruf. Wir führen Sie durch die nächsten Schritte und beantworten dabei alle Fragen.


Was unterscheidet uns von anderen?

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Wir verfügen über diverse, hoch angesehene Zertifizierungen und Titel, wie den “HypZert F” und den “MRICS”. Eine entsprechende Kombination ist vergleichsweise selten und hebt uns von anderen Gutachtern der Region ab.

Durch unsere Qualifikation sind wir in der Lage, hochwertige und umfangreiche Wertermittlungen für sämtliche Nutzungsarten sowie für komplizierte Wertermittlungen anzubieten.

Weiterhin können wir unsere Gutachten kurzfristig erstellen und bieten transparente und gute Preise an.


Welche Dienstleistung bieten Sie als Immobilienbewerter an?

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Wir erbringen diverse Leistungen und erstellen unterschiedliche Arten von Gutachten im Bereich der Immobilienbewertung, je nach Wunsch des Auftraggebers.

Hierzu gehören unter anderem Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten als auch Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer oder zur Bestimmung des Gebäudewertanteils. Daneben bieten wir auch Leistungen im Bereich der Wohnflächenberechnung oder Schiedsgutachten an.

Hierbei bieten wir sowohl vollständige Wertgutachten als auch Kurzgutachten und reine Ergebnismitteilungen an.

Unter Wertgutachten versteht man ein ausführliches Gutachten, welches beispielsweise für das Finanzamt im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung oder auch für Gerichtsverfahren notwendig ist. Wertgutachten sind sehr ausführlich und beinhalten sämtliche Aspekte der Immobilienbewertung sowie zwingend eine Besichtigung vor Ort.

Kurzgutachten bzw. Wertberichte sind im Vergleich zu einem Wertgutachten kürzer und beinhalten im Gutachten/Bericht nicht sämtliche Details einer Bewertung, dennoch sind auch diese Gutachten in der Regel 30 bis 40 Seiten lang und befassen sich ausführlich mit dem jeweiligen bebauten oder unbebauten Grundstück. Kurzgutachten bzw. Wertberichte beinhalten üblicherweise eine Besichtigung vor Ort.

Bei einer Ergebnismitteilung erhält man in der Regel ein 3 - 5 seitiges Dokument, welches die wichtigsten Parameter der Wertermittlung beschreibt und den Verkehrswert darstellt, welcher bei der Bewertung ermittelt wurde. Im Gegensatz zum Wertgutachten und dem Kurzgutachten wird in diesem Fall die Bewertung nicht ausformuliert, die Rechenschritte sowie die Berechnung sind jedoch die gleichen. Auch bei einer Ergebnismitteilung erfolgt üblicherweise ein Termin vor Ort.

Was versteht man unter Wertgutachten, Kurzgutachten/Wertbericht und einer Ergebnismitteilung?

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Wofür brauche ich eine Immobilienbewertung?

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Sie können uns jederzeit über unsere Kontaktseite oder per E-Mail erreichen. Wir bemühen uns sehr, innerhalb eines Werktages zu antworten.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

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Welcher Unterschied besteht zu den kostenlosen Online Wertermittlungen, welche zumeist von Maklern angeboten werden?


Da wir als Sachverständige arbeiten, besichtigen wir in der Regel sämtliche Grundstücke und Immobilien.

Insbesondere bei Wertgutachten ist eine Besichtigung verpflichtend, aber auch bei Kurzgutachten, Wertberichten und Ergebnismitteilungen beinhalten die Angebotspreise von uns eine Besichtigung vor Ort, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Werden bei den Bewertungen immer Ortstermine durchgeführt?

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Was ist meine Immobilie wert?

Welche Nutzungsarten können wir bewerten?

Die oft angebotenen kostenlosen Immobilienbewertungen stellen keine tatsächliche Wertermittlung dar, sondern bieten in der Regel nur eine sehr oberflächliche Einschätzung mit einer groben Preisspanne an.

Entsprechende Berechnungen werden meist zur Kundenakquise eingesetzt und eignen sich nicht, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu erhalten, weiterhin sind sie auch im Rechtsverkehr nicht anerkannt.

Die Berechnung erfolgt meist ausschließlich über ein Programm und beinhaltet keine Plausibilisierung der ermittelten Werte.

Unsere Dienstleistung stellt dagegen eine hochwertige Wertermittlung für Sie dar, welche kostenlose Bewertungsmodule nicht leisten können.


Über welche Zertifizierungen verfügen Sie?


Ich habe noch weitere Fragen…

Unsere Angebotspreise sind Festpreise, was bedeutet, dass diese weder von den ermittelten Immobilienwerten, noch von den aufgewendeten Stunden abhängen.

Weiterhin beinhalten die Preise sämtliche Nebenkosten, welche uns durch die Wertermittlung entstehen, wozu unter anderem die Kosten für Vergleichspreise, Bodenrichtwerte, Marktberichte oder auch Fahrtkosten zählen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Daneben beinhalten unsere Preise, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

Dies führt letztendlich dazu, dass Sie von uns einen fixen Bruttopreis erhalten und dieser nachträglich nicht höher ausfallen wird, als vereinbart, sodass Sie kein Kostenrisiko haben und vor Beauftragung genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.


Was beinhaltet der Angebotspreis alles?

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Der Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks hängt zu allererst davon ab, welcher Wert ermittelt werden soll.

So ist bei der gleichen Immobilie der Verkehrswert, der Beleihungswert oder auch der gemeine Wert üblicherweise jeweils unterschiedlich hoch.

Alle Werte verfügen über andere Regelungen und Definitionen, haben andere Ansätze und drücken einen anderen Wert aus.

Bezieht sich der Verkehrswert beispielsweise auf einen bestimmten Zeitpunkt, gilt der Beleihungswert dagegen über einen Zeitraum von mehreren Jahren.


Aufgrund unseres Sitzes in Tübingen und im Raum Göppingen als auch unserer Vergangenheit in München, arbeiten wir als Immobilienbewerter in ganz Süddeutschland, insbesondere im schwäbischen Raum sowie in München und dem dazugehörigen Umland.

Fondsgutachten sowie die Bewertung größerer Objekte oder Portfolien erstellen wir gerne auch deutschlandweit.


Was kostet ein Gutachten?

In Deutschland gibt es mit dem Sachwert-, dem Vergleichswert- und dem Ertragswertverfahren drei normierte Verfahren. Über diese werden die meisten Immobilienwerte ermittelt.

Während Eigentumswohnungen meist über den Vergleichswert ermittelt werden, erfolgt die Wertermittlung eines Einfamilienhauses in der Regel über den Sachwert und die Wertermittlung eines Büros oder eines Mehrfamilienhauses über den Ertragswert.

Daneben gibt es noch weitere Verfahren, über die andere Werte, wie beispielsweise der Residualwert, ermittelt werden können.

Wir bewerten sämtliche Nutzungsarten, sowohl wohnwirtschaftliche Gebäude wie Eigentumswohnungen oder Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte wie Wohn- und Geschäftshäuser als auch gewerbliche Objekte wie Büros, Einzelhandelsflächen, Büro- und Geschäftshäuser, Hotels, Pflegeheime oder Kliniken sowie unbebaute Grundstücke oder Erbbaurechtsgrundstücke.

Daneben bewerten wir auch grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurechte oder auch Wohn- und Nießbrauchrechte.


Wir verfügen über diverse Zertifizierungen, darunter die DIN EN ISO/IEC 17024, welche von der HypZert, der führenden Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter in der Finanzwirtschaft, ausgestellt wird.

Daneben verfügen wir mit dem WAVO WRV über eine internationale Zertifizierung.

Weiterhin sind unsere Immobiliengutachter Mitglied in der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), dem größten und bedeutendsten Bewerterverband der Welt. Hierbei verfügen diese über den Status als “MRICS”.

Die Kosten unserer Arbeit sind sehr individuell und hängen von der jeweiligen Immobilie und der gewünschten Tätigkeit ab.

Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer kosten beispielsweise in der Regel 1.250 €, inkl. Mehrwertsteuer, Objektbesichtigung und Nebenkosten. Falls es sich um größere bzw. gewerbliche Objekte handelt oder andere Besonderheiten bestehen, können die Preise hiervon abweichen.

Kein Problem, wir sind sowohl telefonisch unter 0176 640 812 85 als auch unter 07071 639 1919 sowie per Mail unter bewertung@sundp.de von Montag bis Samstag sehr gut erreichbar.

Alternativ sind wir unter dem nachfolgenden Kontaktformular bequem zu erreichen.

Sollten wir mal nicht ans Telefon gehen, rufen wir so schnell wie möglich zurück.

Wie wird der Immobilienwert ermittelt?

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In welcher Region erstellen Sie Gutachten?

Eine Immobilienbewertung ist für verschiedene Gründe und Anlässe sinnvoll.

Gründe sind zum Beispiel das Erben oder Verschenken einer Immobilie oder auch eine Finanzierung. Vielleicht liegt Ihnen auch bereits ein Gutachten vor und Sie wollen prüfen, ob dieses rechtmäßig und korrekt erstellt wurde.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne können Sie mit offenen Fragen jederzeit auf uns zukommen.